Der Versicherer übernimmt
Wir helfen mit auch in der Corona Krise!
Falls eine Charterbasis aufgrund der Corona Krise dem Charterkunden die Yacht nicht zur Verfügung stellen kann und die bereits geleistete Zahlung dem Charterkunden in Form eines Gutscheins umgewandelt, erstreckt sich der Versicherungsschutz des Chartersiegels auch auf diesen Gutschein. Voraussetzung der Leistung des Versicherers ist, dass die Gültigkeit des Gutscheins maximal 18 Monate, gerechnet ab dem eigentlich vertraglich zuerst vereinbarten Charter Check-In Datum, befristet ist.
Beispiel: Weder das gecharterte, noch ein Ersatzschiff, werden dem Charterkunden durch Insolvenz von der Charterbasis zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Die Versicherung gilt weltweit.
Die Leistung des Versicherers ist bis zu 6 Wochen vor Charterbeginn auf maximal 33% des Gesamtcharterpreises begrenzt.
Es gilt eine Kumulgrenze von 110.000 EUR pro Insolvenz der Charterbasis für alle betroffenen Charterkunden vereinbart. Im Falle der Übersteigung dieser Kumulgrenze verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
Ausgeschlossen von Versicherungsumfang gelten:
Der Charterkunde ist verpflichtet unverzüglich nach Kenntnis der Nichterbringung der Leistung oder Information der Insolvenz der Charterbasis den Sachstand bei der
Sealogy GmbH
Scharfe Lanke 109-131
D-13595 Berlin
Schadenhotline: +49 30 214082 20 (24 Std./ 7 Tage Hotline)
E-Mail: claims@sealogy.com
zu melden.
Der Versicherungsnehmer und der versicherte Kunde ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen, nach Kenntnisnahme des Schadens zu melden und für die Abwendung und Minderung eines Schadens zu sorgen und, wenn die Umstände es gestatten, die Weisungen der Sealogy einzuholen und zu befolgen. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen der Sealogy/dem Versicherer jede Auskunft zu erteilen und alle Belege zur Verfügung zu stellen, die für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich sind.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder der versicherte Kunde eine in diesen Bedingungen festgelegte Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 6 und 62 VVG) von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Steht dem Versicherungsnehmer oder dem versicherten Kunden ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer oder dem versicherten Kunden den Schaden ersetzt (§67 VVG). Gibt der Versicherungsnehmer oder der versicherte Kunde seinen Anspruch gegen den Dritten oder ein zur Sicherung des Anspruches dienendes Recht auf, wird der Versicherer von seiner Ersatzpflicht insoweit frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können.
Grundlage dieser Deckung ist Deutsches Recht. Es finden die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in jeweils aktueller Form Anwendung.
Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart.
Der Versicherer ist die Triglav Osiguranje d.d., Antuna Heinza 4, HR-10000 Zagreb.
Die Schadenhotline der Sealogy GmbH steht Ihnen im Fall der Fälle täglich 24 Stunden unter +49 (0)30 214082-20 zur Verfügung.
Für einen schnellen Datenaustausch und eine zügige Bearbeitung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserer Schadenabteilung per E-Mail unter claims@sealogy.com